Primärenergiebedarf von Gebäuden
Wer ein neues Wohngebäude plant und baut, muss darauf achten, dass der berechnete, jährliche Primärenergiebedarf (Primärenergie) für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung den erlaubten Höchstwert nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht überschreitet. Bei Nichtwohngebäuden wird auch die eingebaute Beleuchtung berücksichtigt. Der zulässige Höchstwert definiert sich aus der Nutzfläche und dem Volumen des Neubaus. Grundlage des Energieausweises ist der Primärenergiebedarf, er ermöglicht Transparenz und Vergleichbarkeit einzelner Gebäude, d.h. verschiedene Parameter können verglichen werden (z.B. Heizöl- vs. Pelletheizung). Dies trägt der Nachhaltigkeit erneuerbarer Energien Rechnung.