Energieberater Haftpflicht-Versicherung

Die Greensurance® Energieberater-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung die von Energieberatern für Energieberater entworfen worden ist. Die Versicherungsbedingungen (das Wording) berücksichtigen die speziellen Anforderungen aus dem »Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)«, verschiedene DIN-Vorschriften und insbesondere die Förderprogramme der BAFA & KfW-Bankengruppe.

Ein Rahmenvertrag liegt der Energieberater-Haftpflichtversicherung zugrunde, welcher mit dem GIH Bundesverband e.V. geschlossen ist. Eine stetige Weiterentwicklung der Versicherungsbedingungen ist gewährleistet.

Die Spezial-Versicherungsbedingungen erhalten exklusiv alle Mitglieder des GIH Bundesverband e.V. mit den angeschlossenen Landesverbänden. Eine GIH-Mitgliedschaft beantragen Sie über den GIH-Bundeverband oder direkt über den Landesverband Ihres Bundeslandes. Gerne beraten wir Sie auch zu den Vorteilen einer GIH-Mitgliedschaft.

Top Bedingungen

Mit den spezialisierten Versicherungsbedingungen erhalten Energieberater einen gebündelten Versicherungsschutz aus einer Berufs- und einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die private Familienhaftpflicht ist ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten.

Die Highlights dieser Police sind im Besonderen die Versicherbarkeit der energetischen Baubegleitung (stichprobenartige baubegleitende Qualitätskonrolle – nicht Bauleitung) und der energetischen Detailplanung für Wohn- und Nichtwohngebäude (DIN V 18599). Eine Bauingenieur- oder Architekten-Haftpflichtversicherung wird nicht benötigt. Weitere Leistungen in Anlehnung an die HOAI sind über eine Objektdeckung versicherbar.

Im Rahmen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind selbstverständlich Vermögensschäden aus der »Bestätigung zum Antrag« und aus der »Bestätigung der Durchführung« versichert.

Spezielle Leistungen wie:

  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • Wärmebrückenberechnung nach DIN 4108, u.a.
  • Lüftungskonzepterstellung nach DIN 1946-6
  • Luftdichtigkeitsmessung (BlowerDoor) mit Messprotokoll und
  • Gebäudethermografie

sind automatisch im Versicherungsschutz enthalten.

Die Deckungssummen sind variabel und passen sich den Bedürfnissen des Energieberater-Angebotes an. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Das Beste: 0,- Euro genereller Selbstbehalt (SB)

Termin-/Fristversäumnis SB 1.000,- Euro

Exklusiv

Den spezialisierten Versicherungsschutz erhalten ausschließlich Mitglieder des GIH Bundesverband e.V. und die Mitglieder der angeschlossenen Landesverbände. GIH Energieberater können sich so deutschlandweit über Greensurance® auf den zwischen dem GIH Bundesverband e.V., der Greensurance Reichenberg GmbH und der Zurich Versicherung (Zurich Insurance plc – Niederlassung für Deutschland) geschlossenen Rahmenvertrag berufen.

Gerne übermitteln wir Ihnen ein individuelles Angebot!

Aktuell

Die Zeiten der Energiewende sind stürmisch. Und so kennen die Novellierungswellen keine Grenzen. Vom individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis hin zur Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) – wir bleiben mit Ihnen und Ihrem Versicherungsschutz auf dem Laufenden. Wichtig für Sie zu beachten ist: Sollten Sie Ihre Leistungen z.B. im Rahmen der EnSimiMaV (Sie bieten neu den Pumpenaustausch als handwerkliche Leistung an) oder andern Tätigkeiten erweitern, sprechen Sie mit uns – bzw. Ihrem Versicherer. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihr Versicherungsschutz allzeit passend für Sie ist. Insbesondere weisen wir darauf hin, Ihre versicherte Deckungssumme zu den Vermögensschäden zu überprüfen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Deckungssummen sehr schnell zu gering bemessen sein können.

Was Sie nicht tun sollten ! 

Im Rahmen unserer regelmäßig stattfindenden Energieberatersprechstunde »Von Energieberater für Energieberater« warnen wir ausdrücklich vor der »BAFA Bevollmächtigung«! Denn, sind Sie erst einmal „bevollmächtigte Person/Organisation“ haften Sie umfänglich für versäumte Termine und Fristen und auch für Förderaussagen, die sich im Nachhinein als falsch erweisen. Bedenken Sie nur die unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern im Rahmen einer BAFA-Förderung versus der steuerlichen Förderung durch den EStG § 35c [Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden].

Für mehr Informationen besuchen Sie gerne unsere Energieberatersprechstunde. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular – Betreff: Einladung Energieberatersprechstunde

Ihre persönlichen Ansprechpartner:

Marcus Reichenberg
Energieberater (HWK), Solarteur®
Versicherungsfachwirt (IHK)
ecoanlageberater – Fachberater für nachhaltige Investment
ESGberater – Fachberater für nachhaltiges Versicherungswesen©

Ingrid Putz
Bankfachwirtin (IHK)
Versicherungsexpertin für Energieberater
Verantwortlich für: Schadenmanagement & Verwaltung Energieberater-Haftpflichtversicherung

Isabell Weiß
Umweltingenieurin [B. Sc.]
Spezialisiert auf: Energieberater-Haftpflicht & Versicherungsschutz für bautechnische Berufe Betrieb & Schaden

Verantwortlich für: Angebot & Antrag

Telefon: 0049881-924533370
E-Mail: kontakt(at)energieberater.versicherung

TOP-TIP: Der GIH Bundesverband e.V. bietet in Anlehnung an die Greensurance® Versicherungsbedingungen einen rechtlich und durch Rechtsberatung geprüften »Vertrag für Energieberater mit Kunden« an. Fragen Sie hierzu in der Geschäftsstelle des GIH Bundesverband e.V. an.

Versicherungsschutz über Greensurance® und die Vereinbarung der GIH Vertragsgrundlagen bietet Ihnen maximalen Schutz vor unvorhergesehenen Schäden.