Risiko Sachverständiger
Von einem Sachverständigen werden überragende Fach- und Sachkenntnisse erwartet. Damit kann im Einzelfall der Pflichtenkreis seiner Tätigkeit höher und dichter sein als der eines Architekten.
Aus diesem Grund ist jedem Sachverständigen als wirksame Haftungskontrolle anzuraten, eine eindeutige vertragliche Beschreibung der Leistung vom Auftraggeber unterschreiben zu lassen. Trotz aller Risikominimierung gilt: Die Haftungshöhe ist unbegrenzt und unabhängig von der Honorarhöhe. Deshalb sollte eine ausreichend hohe Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vorhanden sein.
Greensurance® als Partner
Greensurance® bietet über Rahmenvereinbarung mit dem GIH-Bundesverband e.V. eine Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sachverständige in folgenden Bereichen an:
- Sanitärtechnik, Heizung-, Klima- und Lüftungstechnik
- Schallschutz in der Bautechnik
- Schäden am Bau
- Schäden an Gebäuden
- Bewertung von Grundstücken und Immobilien
- Baupreisermittlung und Abrechnung
- Gebäudetechnik
- weitere Bereiche (z.B. Schimmel) auf Anfrage
Versicherungsschutz Sachverständige
Energieberater und/oder Sachverständige erhalten über Greensurance® ein weitreichendes Sonderwording. Generell sind neben der objektiven Ist-Feststellung (gutachterliche Beurteilung bestehender Verhältnisse) Empfehlungen, Anregungen, Beratungen, Vorschläge oder sonstige Folgerungen aus dem erstatteten Gutachten mitversichert.
Bei Ausübung von Energieberater- und Sachverständigen-Tätigkeit bündelt Greensurance® den Versicherungsschutz in einer Police. Als GIH-Mitglied erhalten Sie über Rahmenvertrag Ihre private Haftpflichtversicherung prämienfrei!