Energieeinsparverordnung (EnEV)
Seit 1976 gibt es in Deutschland ein staatliches Regelwerk zum Energieverbrauch in Gebäuden. Als Folge der Energiepreissteigerung wurde damals das Energieeinsparungsgesetz beschlossen, das am 01.11.1977 in der Ersten Wärmeschutzverordnung umgesetzt wurde. Neuerungen traten jeweils am 01.01.1982 und am 01.01.1995 mit der Zweiten und Dritten Wärmeschutzverordnung in Kraft.
Am 01.02.2002 löst die Energieeinsparverordnung EnEV 2002 die Wärmeschutzverordnung ab und integriert auch die Heizanlagenverordnung. Zwei Neufassungen in den Jahren 2004 und 2007 und eine Änderung in 2009 verschärfen stufenweise die Anforderungen an Wärmedämmung und Anlagentechnik. Eine neue EnEV ist unmittelbar in Vorbereitung und soll 2014 in Kraft treten.
Die EnEV ist jetzt das Instrument der Regierung, in dem die Beschlüsse zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm im Gebäudebereich umgesetzt werden. Verantwortlich für die EnEV ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft und Technologie.
Die Fortschritte der EnEV gegenüber der Wärmeschutzverordnung liegen in der Betrachtung der Endenergie, es werden also die Verluste bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe der Energie mit betrachtet. Eine Bewertung des Energieverbrauchs erfolgt über die Primärenergie.
Ein weiterer Fortschritt ist die kombinierte Betrachtung von Gebäude und Anlagentechnik, also Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung, in Zusammenhang mit der Gebäudenutzung.
Bis zur EnEV 2007 lag den Verordnungen kein Vollzug zugrunde, die Vorschriften wurden oft nur halbherzig umgesetzt. Seit der Ergänzung der Bestimmungen in 2009 ist eine verbindliche Unternehmererklärung als Nachweis zur Einhaltung der Bestimmungen erforderlich. Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften gilt als Ordnungswidrigkeit.