Absicherung im Alter – die bAV
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für alle einkommensteuerzahlenden Arbeitnehmer*innen das optimale Vorsorgeprodukt. Vorstände und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften kennen die Vorsorgelösungen schon lange, für Arbeitnehmer*innen ist die bAV spätestens seit dem Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung interessant. Und neu: Arbeitgeber müssen sich an der Entgeltumwandlung mit 15% aus dem Umwandlungsbetrag (bis max. 4% aus der BBG) beteiligen.
Das kann kein anderes Sparprodukt!
Der Nettobeitrag, also der spürbare Nettoverzicht liegt in der Regel bei unter 50 Prozent des Sparbeitrages!
Greensurance® empfiehlt allen Arbeitnehmer*innen die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung im Rahmen eines nachhaltigen Versicherungsvertrages. Nachhaltig ist eine betriebliche Altersversorgung dann, wenn das Sparkapital im Sinne der Nachhaltigkeit investiert ist und der Versicherungsvertrag ein Optimum an Versicherungsleistungen gewährt, wie z.B. eine maximale Rentengarantiezeit.
So ist im § 1 a des Betriebsrentengesetzes der Anspruch und der Zuschuss zur bAV wie folgt geregelt:
Anspruch: »Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden.«
AG-Zuschuss: »Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.«
Alle Durchführungswege der bAV können auch »Grün« sein!
Gerne erstellen wir Ihnen als Arbeitnehmer*in oder als Arbeitgeber ein individuelles Angebot zu unseren grünen Vorsorgelösungen. Die Nachhaltigkeit hat bei uns die gleiche Priorität, wie die Ausarbeitung einer optimalen Versorgungslösung.
Im Rahmen unserer strengen Nachhaltigkeitsleitlinie bieten wir an:
- Direktversicherung (immer unsere erste Empfehlung)
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
- Pensionskasse sowie die
- Direktzusage für Vorstände und Geschäftsführer