Direkt über Ihren Gehaltszettel wird die Steuer- und Beitragsersparnis zum Abzug gebracht. Einfacher kann eine staatlich geförderte Altersversorgung nicht sein.
Maximale staatliche Förderung für Ihre betriebliche Altersversorgung
Da der Beitrag zur Direktversicherung nicht nur die Steuerprogression vermindert, sondern bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen auch Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, gibt es keine weitere Sparform die höher staatlich gefördert wird!
Durch das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Beiträge bis zu 8% der BBG* steuerfrei und bis zu 4% der Beiträge sind bis zur BBG zudem sozialversicherungsfrei (sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Arbeitgeber).
* BBG = Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
Anspruch auf Umwandlung und Arbeitgeberzuschuss
Als Arbeitnehmer*in haben Sie einen gesetzlichen Anspruch über Ihren Arbeitgeber Entgelt in Form einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Ab dem 01.01.2019 ist der Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet 15% AG-Zuschuss (im Rahmen des umgewandelten sozialversicherungspflichtigen Beitrages) für Ihre betriebliche Altersversorgung zu gewähren.
Übrigens eine gute Nachricht für Altzusagen: Der AG-Zuschuss in Höhe von 15% muss von Arbeitgebern auch für Altzusagen ab dem 01.01.2022 gewährt werden.
Intelligente Gehaltserhöhung
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant: Die Gehaltserhöhung mittels betrieblicher Altersversorgung. Mehr Netto vom Brutto bewahrheitet sich hier konkret, da neben der steuerfreien Ansparung, keine Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung anfallen.
Beratung zur grünen Direktversicherung
Gerne beraten wir Sie zur betrieblichen Altersversorung mittels Direktversicherung. Vereinbaren Sie einen Telefontermin und Sie erhalten Auskunft über:
- Nachhaltigkeit im Anlagestock unserer Angebote zur grünen Direktversicherung
- Musterberechnungen zur Steuer- und Sozialversicherungsersparnis (AG / AN)
- Gruppenverträge betriebliche Altersversorgung – inkl. Nachhaltigkeitsgarantie
- Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Berufsunfähigkeitsversicherung im Einschluss der grünen Direktversicherung