EnVKV

Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) setzt mehrere EU-Richtlinien (u.a. Richtlinie 2010/30/EU) in deutsches Recht um. Auf dieser Grundlage werden Elektro-Haushalts-Großgeräte sowie Glühlampen mit dem Energielabel zur Verbraucherinformation gekennzeichnet. Die Hersteller testen die Geräte nach von der EU vorgegebenen Standards und liefern den Händlern die zur Kennzeichnung benötigten Daten.
Die Einteilung erfolgt für jede Geräteart nach sieben Energieeffizienzklassen: Von A bis G z.B. bei Wäschetrocknern und Fernsehern, von A+++ bis D bei Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen und Geschirrspülern. Geräte der Klasse A bzw. A+++ sind besonders energieeffizient, d.h. sparsam. Geräte der Klasse G bzw. D dagegen sind „Stromfresser“. Auf dem Energielabel kann der Verbraucher auch dank der farbigen Abstufung von grün nach rot leicht erkennen, welcher Effizienzklasse ein Gerät angehört. Auf dem Label für Wasch- und Spülmaschinen sind zusätzlich der Wasserverbrauch für eine bestimmte Anzahl an Waschzyklen, die maximale Geräuschentwicklung sowie die Schleuder- bzw. Trockenwirkungsklasse (von A=beste bis G=schlechteste) angegeben. Diese Angaben dienen nur zur Information und haben keinen Einfluss auf die Einteilung in Effizienzklassen.
Die Klassifizierung wird von Zeit zu Zeit an die Entwicklung der technischen Möglichkeiten angepasst (d.h. ein Gerät, das vor 10 Jahren Energieeffizienzklasse A hatte, wird heute diesen Standard nicht mehr erfüllen.) Die Effizienzklassen für Fernseher, Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen und Geschirrspüler wurden im Dezember 2010 aktualisiert. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Label angegeben.

www.stromeffizienz.de
www.oekotopten.lu
www.izu.bayern.de