Regelungstechnik (Heizung)
Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen mit automatischer Regelungstechnik in den einzelnen Räumen ausgestattet sein. Nach EnEV 2009 sind in Zentralheizungsanlagen Umwälzpumpen mit mehr als 25 Kilowatt Nennleistung so auszustatten, dass sich die elektrische Leistungsaufnahme dem betriebsbedingten Förderbedarf selbsttätig in mindestens drei Stufen anpassen lässt, soweit für die Heizkessel keine sicherheitstechnischen Bedenken entgegenstehen. Zirkulationspumpen in Warmwasseranlagen müssen mit automatischer Ein- und Ausschaltung eingebaut werden.