Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis (siehe auch Energieausweis) entsteht auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs, z.B. anhand der Heizkostenabrechnung, und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Witterungseinflüsse werden herausgerechnet. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab. Für ein bestehendes Gebäude kann wahlweise ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellt werden, solange das Bestandsgebäude nicht verändert wird und der Eigentümer einen Ausweis benötigt bezüglich Verkauf, neu Vermietung oder Verpachtung. Der Verbrauchsausweis darf nicht erstellt werden bei kleinen Häusern mit höchstens vier Wohnungen. Seit dem 1. Oktober 2008 muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden, wenn das Haus die Wärmeschutzverordnung (WschVO 1977) nicht erfüllt.