Wärmeschutz (sommerlicher)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt einen sommerlichen Wärmeschutz, d. h. der Wärmeeintrag in das Gebäude durch die Sonneneinstrahlung in die Fenster, der Sonneneintragskennwert, darf einen in der EnEV festgelegten Maximalwert nicht übersteigen. Damit soll unnötiger Stromverbrauch für Klimatisierung verhindert werden. Die Einhaltung des maximal zulässigen sommerlichen Sonneneintrags ist im Energieausweis zu bestätigen. Zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes muss möglicherweise für die Verschattung von transparenten Bauteilen gesorgt werden, also außen oder innen liegende Rollos an den Fenstern oder Markisen an Terrassentüren angebracht werden, die die solare Einstrahlung vermindern.